Schon Maßnahmen ergriffen? Allseits bekannt ist es bereits, dass im B2C-Fernabsatz die geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben sind: Ab dem ersten Euro ist die Umsatzsteuer des Empfängerlandes zu entrichten. Eine Erleichterung gibt es nur für Kleinstunternehmen bis zu einem Versandhandelsumsatz innerhalb der gesamten EU bis 10.000 EUR; für diese bleibt es bei der österreichischen Umsatzsteuer.
Unsere Lösung im CRM 1Tool
Das 1Tool enthält bereits die Funktion, dass Sie für jedes Produkt pro Land eigene Preise und Mehrwertsteuersätze hinterlegen können. Gerne erweitern wir auch Ihren Webshop mit dieser Funktion. Der gesamte Mehraufwand ist überschaubar, man sollte sich nur nicht zu spät um die Anpassungen kümmern. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Beratungsgespräch.
Bei unserem langjährigen Kunden Sattlerhof durften wir diese Erweiterung bereits vornehmen. Danke für Ihr Vertrauen!