Software für GPS-Steuerung von Mitarbeitern

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Mit 1Tool können Sie ihre MitarbeiterInnen mit GPS steuern. Dabei kann – wenn Sie das aktivieren – unsere inkludierte Zeiterfassung – die GPS Daten Ihrer Mitarbeiter beim Start und Stopp oder sogar alle paar Minuten übertragen werden.

Damit enstehen folgende Vorteile einer GPS-gestützten Mitarbeiterverwaltung für Unternehmen, wenn sie 1Tool nutzen:

1. Effiziente Zeiterfassung & Arbeitszeiterhebung

  • Automatische Zeiterfassung: GPS-Daten können genutzt werden, um Arbeitsbeginn und -ende automatisch zu dokumentieren, ohne manuelle Eingaben.
  • Genauigkeit & Transparenz: Vermeidung von Missverständnissen oder falschen Angaben zur Arbeitszeit.
  • Nachweisbarkeit: Rechtssichere Dokumentation von Arbeitszeiten für Lohnabrechnungen oder Behörden.

2. Optimierung von Routen & Arbeitsabläufen

  • Effiziente Einsatzplanung: Unternehmen können sehen, wo sich Mitarbeiter befinden, und kurzfristige Einsätze besser koordinieren.
  • Routenoptimierung: Reduzierung von Fahrtzeiten und Treibstoffkosten durch gezielte Routenplanung.
  • Bessere Kundenbetreuung: Schnelle Reaktionszeiten, z. B. bei Außendienst- oder Serviceeinsätzen.

3. Erhöhte Sicherheit für Mitarbeiter

  • Notfall-Tracking: Falls Mitarbeiter alleine oder in gefährlichen Umgebungen arbeiten, kann der Standort für Sicherheitszwecke erfasst werden.
  • Schutz vor Diebstahl oder Verlust: GPS-Tracking von Firmenfahrzeugen oder -geräten kann Diebstahl verhindern.

4. Mehr Transparenz & Fairness im Unternehmen

  • Gerechtere Entlohnung: Durch exakte Zeiterfassung werden Überstunden oder Mehrarbeit korrekt erfasst.
  • Reduktion von Missbrauch: Verhindert unbegründete Abwesenheiten oder falsche Zeitangaben.
  • Vertrauenssteigerung: Mitarbeiter, die korrekt arbeiten, werden fairer behandelt und honoriert.

5. Einfache Verwaltung & digitale Dokumentation

  • Automatische Berichte & Analysen: Unternehmen erhalten detaillierte Einblicke in Arbeitszeiten, Wegezeiten und Produktivität.
  • Rechtskonforme Speicherung: Einhaltung gesetzlicher Dokumentationspflichten durch digitale Datenhaltung.
  • Nahtlose Integration: GPS-Zeiterfassung kann mit anderen Unternehmenssystemen (z. B. Lohnverrechnung, CRM, ERP) verknüpft werden.

👉 Fazit: Eine GPS-gestützte Mitarbeiterverwaltung hilft Unternehmen, Zeit und Kosten zu sparen, Arbeitsabläufe zu optimieren und die Transparenz zu erhöhen, während gleichzeitig die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleistet wird.

Achtung – Österreich unterliegt die GPS-Überwachung von Mitarbeitern strengen arbeitsrechtlichen und datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die wichtigsten Aspekte sind:

1. Datenschutzrechtliche Grundlagen (DSGVO & DSG)

  • Personenbezogene Daten: GPS-Daten gelten als personenbezogene Daten und unterliegen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Rechtsgrundlage erforderlich: Eine Überwachung ist nur zulässig, wenn es eine rechtliche Grundlage gibt, wie:
    • Einwilligung der Mitarbeiter (freiwillig, schriftlich, widerrufbar)
    • Berechtigtes Interesse des Arbeitgebers (z. B. bei Fuhrparkmanagement, Schutz vor Diebstahl)
    • Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. gesetzliche Aufzeichnungspflichten)

2. Arbeitsrechtliche Vorgaben

  • Betriebsratspflicht: Falls ein Betriebsrat existiert, muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
  • Informationspflicht: Mitarbeiter müssen über Art, Zweck und Umfang der GPS-Überwachung schriftlich informiert werden.
  • Verhältnismäßigkeit: Eine dauerhafte Echtzeitüberwachung ist in der Regel unzulässig. Die Überwachung muss auf das Notwendige beschränkt sein.
  • Zweckbindung: Die GPS-Daten dürfen nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden (z. B. Arbeitszeiterfassung, Routenoptimierung).

3. Unzulässige GPS-Überwachung

  • Lückenlose Echtzeitverfolgung ohne berechtigten Grund
  • Überwachung in der Freizeit oder außerhalb der Arbeitszeit
  • Überwachung ohne Information und Zustimmung der Mitarbeiter
  • Unnötige Speicherung oder Weitergabe der Daten an Dritte

4. Konsequenzen bei Verstößen

Arbeitsrechtliche Folgen: Arbeitnehmer könnten Schadenersatz fordern oder eine Kündigung anfechten.